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Preise

Wie viel kostet eine Pflegekraft aus Osteuropa.

Der Preis liegt bei ca. 2600-2900 Euro. Am besten lassen Sie sich ein Angebot unterbreiten.

Wie kann eine Haushaltshilfe finanziert werden

Ich gehe hier lediglich auf die Finanzierung von Haushaltshilfen aus Osteuropa ein, die im Angestellten Verhältnis Entsendet werden.

Finanzierung über Pflegegeld

Leider ist es nicht möglich, die Pflegesachleistung, mit denen sonst die Leistungen eines Pflegedienstes bezahlt werden, eins zu eins auf Pflegekräfte/Haushaltshilfen aus Osteuropa zu übernehmen. Lediglich das Pflegegeld steht Ihnen zur Verfügung, vorausgesetzt Sie haben eine Pflegegrad, sind also per Gesetz pflegebedürftig.

Benötigen Sie zusätzlich zur osteuropäischen Haushaltshilfe noch einen Pflegedienst, bleibt Ihnen nur noch ein kleinerer Anteil vom Pflegegeld übrig. Dies können Sie sich aber über den Pflegegeldrechner errechnen lassen.

Steuerliche Entlastung

Wenn Sie eine Haushaltshilfe über eine Vermittlungsagentur beschäftigen, können Sie die Kosten entweder als „Haushaltsnahe Dienstleistungen“ oder als „Außergewöhnliche Belastung“ bei der Steuer geltend machen.

Ich kann Ihnen hier lediglich die Möglichkeiten aufzeigen, die es gibt. Welche steuerlichen Abzugsmöglichkeiten in Ihrem persönlichen Fall zutreffen, ist mit einem Steuerberater oder dem Finanzamt zu klären.

Steuerliche Abzugsfähigkeit als „Haushaltsnahe Dienstleistung“

Wer Steuern bezahlt und einkommenssteuerpflichtig ist, hat auch die Möglichkeit, haushaltsnahe Dienstleistung zum Abzug bringen zu können. Pflegekräfte aus Osteuropa fallen im Normalfall unter die Regelung der haushaltsnahen Dienstleistung.

20 % der Dienstleistungsrechnung (jedoch maximal 4.000 Euro jährlich) können als haushaltsnahe Dienstleistung angesetzt werden.

An unserem obigen Beispiel von Herrn X würde das bedeuten:

- Monatliche Kosten für die Pflegekraft 2500 Euro x 12 Monate = 30.000 Euro.
- Davon 20 % als anrechnungsfähige Dienstleistung = 6.000 Euro
- Herr X überschreitet damit den Höchstbetrag und erhält somit nur 4.000 Euro jährlich als haushaltsnahe Dienstleistung anerkannt.
- Steuerliche Abzugsfähigkeit als „Außergewöhnliche Belastung“.

Welche Möglichkeiten der steuerlichen Abzugsfähigkeit bei den „Außergewöhnlichen Belastungen“ bestehen, lesen Sie bitte in im Internet nach.